Wappenbrief

Im Wappenbrief von 1790 wird das Wappen durch den Herold des Kurfürsten von Bayern Karl Philipp Theodor (1724 – 1799) festgelegt. Das Wappen wird – wie üblich – aus der Sicht des Schildträgers beschrieben.

 

        

Wappenbrief vom 16. September 1790


"Daß gegenwärtig in Farben entworfene Wappen, Bestehend aus einem quartiertem Schilde, in deßen erstoberen und viertunteren roth oder rubinfarbene Felde ein weißer Thannenhirsch mit ungleichen Geweyhen von 10 Enden, oben links, unten rechts aufspringt, im zweytoberen und drittunteren halb blau, halb gelben Felde ein oben rechts, unten links schauender einfacher Adler gelb im blauen, blau im gelben Teile mit ausgethanenen Schwingen erscheint, den Schild bedecken zwey offene einwärts gekehrte, rechts mit weiß und rot, links mit weiß und blau abhangenden Decken denn Kleinod gezierter Turnierhelm, wo aus der Krone des ersten der weiße Tannenhirsch mit Geweyhen links bis am unter Leib aufsteiget, aus innen des zweiten aber der einfache Adler oben gelb, unten blau mit aufgethanenen Schwingen bis am Unterlaib rechts schauend emporraget. Von mir nach denen Regeln der Heraldie also gebildet und heraldisch beschrieben worden, auch dem Impetranten ohne jemandes Praediz mitgeteilt werden könne. Auch solcher wird unter Aufdruckung des churfürstlichen Hof- und landesheraldischen Expeditionsamt Insiegels, dann meiner Handunterschrift attestiert.

 

München, den 16. September 1790

Reichsedler von Floschen

Churfürst, Churbayr, Hof und Landesherold
und Wappen Cenhart"

(Nachschrift des Wappenbriefs vom 16. September 1790)